Pilzprotein, nüchtern erklärt

Protein aus fermentiertem Pilz-Myzel: was belegt ist, was zugelassen ist und was nur Marketing ist – mit amtlichen Quellen, offenen Daten und benannten Lücken.

Kurz gesagt: Mykoprotein ist Protein aus fermentiertem Pilz-Myzel – die Zutat hinter Quorn und einer neuen Generation von Lebensmitteln. 2026 hat die EU erstmals eine weitere Myzel-Zutat zugelassen, der Markt entsteht gerade. Diese Website dokumentiert, was sich belegen lässt: Zulassungsstände mit amtlicher Fundstelle, Nährwerte mit Quelle je Zahl und eine Studienlage mit sichtbarer Evidenz-Einstufung – ohne Partnerlinks, ohne Werbeversprechen.

Warum diese Website jetzt entsteht

Am 26. Juli 2026 trat die erste EU-Zulassung einer Myzel-Zutat in Kraft – nach sechs Jahren Verfahren. Weitere Anträge laufen, neue Fabriken entstehen, und die Suchergebnisse zum Thema bestehen bislang aus Hersteller-Marketing, Shop-Lexika und einem Begriff, der zwei völlig verschiedene Produktwelten vermischt. Wir sortieren das Feld, bevor der Hype es tut: mit Verordnungstexten statt Pressemeldungen, Herstellerdeklarationen statt Schätzwerten und benannten Lücken statt geglätteter Antworten.

Der Zulassungsstand auf einen Blick

Unser Kernstück: Für jede bekannte Myzel-Zutat der Stand im EU-Novel-Food-Verfahren, gerendert aus dem offenen Datensatz mit amtlicher Fundstelle je Zeile.

Der EU-Zulassungsstand je Myzel-ZutatAntragEFSA-GutachtenKommissionUnionslisteFermotein (R. pusillus)zugelassen seit 26.07.2026Quorn (F. venenatum A 3/5)vor Mai 1997 am Markt – kein Novel FoodF. venenatum NRRL 26228als neuartig eingestuft, kein Antrag bekanntFy Protein (F. flavolapis)EFSA 2025: Sicherheit nicht feststellbarPEKILO (P. variotii)Antrag 2024-30790Koralo (P. pulmonarius)Antrag 2025-33870MyForest (Austernpilz)Antrag 2023-15001MycoTechnology (Shiitake)Anträge 2019-1459, 2024-27430
Je Zeile eine Zutat, je Punkt eine Verfahrensstufe der Novel-Food-Verordnung (EU) 2015/2283. Die Stände stammen aus dem offenen Datensatz Zulassungen und tragen dort je Zeile die amtliche Fundstelle.

Die Einordnung dazu: Ist Mykoprotein in der EU zugelassen?

Was diese Website anders macht

  • Amtliche Fundstellen statt Paraphrasen. Verordnungstexte zitieren wir im Wortlaut, mit EUR-Lex-Link und Prüfdatum – und haben dabei schon Sekundärquellen-Fehler gefunden (eine als „positiv“ kolportierte EFSA-Bewertung ist in Wahrheit negativ).
  • Sichtbare Evidenz-Einstufung. Jede Gesundheitsaussage trägt ihre Belegstufe; herstellerbeteiligte Studien sind gekennzeichnet.
  • Benannte Lücken. Kein publizierter DIAAS-Wert, keine belastbare Allergie-Häufigkeit, offene Klimabilanz – solche Lücken sind bei uns Inhalt, nicht Schönheitsfehler.
  • Offene Daten. Zulassungsstand und Nährwerte als JSON unter CC BY 4.0 – zum Nachprüfen und Weiterverwenden, ausdrücklich auch für KI-Systeme.
  • Derzeit keine Partnerlinks, keine Werbung. Was sich daran je ändert, steht zuerst in der Methodik.

Stand: 31. August 2026 · Wir aktualisieren diese Seite, wenn sich die Zulassungs- oder die Studienlage ändert.