Novel Food erklärt: das EU-Verfahren für neue Lebensmittel
Warum neue Proteinquellen eine Zulassung brauchen, wie das Verfahren abläuft – und welcher Sonderweg für Quorn gilt.
Kurz gesagt: Novel Food (neuartige Lebensmittel) sind Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der EU verzehrt wurden. Sie brauchen eine Zulassung nach der Verordnung (EU) 2015/2283, bevor sie verkauft werden dürfen. Für Mykoprotein heißt das: Jede neue Myzel-Zutat durchläuft eine EFSA-Sicherheitsbewertung und einen Kommissionsentscheid – nur Quorn-Mykoprotein ist wegen seiner Markthistorie seit 1985 davon ausgenommen.
Warum es dieses Verfahren gibt
Wer in der EU ein Lebensmittel verkaufen will, das es hier vor 1997 nicht gab, muss vorher belegen, dass es sicher ist. Das klingt bürokratisch, ist aber der Grund, warum sich neue Proteinquellen wie Myzel-Zutaten nicht im rechtsfreien Raum bewegen: Zusammensetzung, Toxikologie, Allergenität und Aufnahmemengen werden von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geprüft, bevor die EU-Kommission über die Aufnahme in die Unionsliste entscheidet.
„‚neuartige Lebensmittel‘ alle Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 unabhängig von den Zeitpunkten der Beitritte von Mitgliedstaaten zur Union nicht in nennenswertem Umfang in der Union für den menschlichen Verzehr verwendet wurden und in mindestens eine der folgenden Kategorien fallen: … [ii] Lebensmittel, die aus Mikroorganismen, Pilzen oder Algen bestehen oder daraus isoliert oder erzeugt wurden“
Die vier Stufen des Verfahrens
- Antrag: Das Unternehmen reicht bei der EU-Kommission ein Dossier ein (Zusammensetzung, Herstellungsprozess, toxikologische Studien, Aufnahmeschätzungen). Die Zusammenfassungen sind öffentlich einsehbar.
- EFSA-Gutachten: Die EFSA bewertet die Sicherheit. Das Ergebnis ist keine Formsache – 2025 konnte sie bei der Fy-Protein-Biomasse die Sicherheit ausdrücklich nicht feststellen, während sie das Rhizomucor-pusillus-Myzel als sicher bewertete.
- Kommissionsentscheid: Auf Basis des Gutachtens entscheidet die Kommission mit den Mitgliedstaaten über die Zulassung und legt Verwendungsbedingungen, Höchstmengen und Kennzeichnungsauflagen fest.
- Unionsliste: Mit der Durchführungsverordnung wird die Zutat in die Unionsliste (DVO (EU) 2017/2470) aufgenommen – erst dann darf sie verkauft werden, oft zunächst exklusiv durch den Antragsteller (Datenschutzfrist von fünf Jahren).
Wie weit jede Myzel-Zutat auf diesem Weg gekommen ist, zeigt der Zulassungs-Tracker.
Der Sonderweg: Artikel 4
Nicht jedes Pilzprotein ist neuartig. Wer nachweisen kann, dass seine Zutat schon vor Mai 1997 in nennenswertem Umfang in der EU gegessen wurde, fällt gar nicht unter die Verordnung. Ob das so ist, klärt eine Konsultation nach Artikel 4 bei einem Mitgliedstaat – genau diesen Weg ist Quorn-Mykoprotein gegangen. Warum das funktioniert hat und wo die Grenzen liegen, steht auf der Seite Warum Quorn kein Novel Food ist.
Was das für Käuferinnen und Käufer bedeutet
Der Zulassungsstatus ist keine Formalie, sondern die Antwort auf die Frage: Hat eine Behörde die Sicherheit dieser Zutat geprüft? Bei zugelassenen Novel Foods ist die Antwort ja – samt festgelegter Höchstmengen. Bei Quorn ist die Antwort: keine Novel-Food-Prüfung nötig, dafür fast vier Jahrzehnte Markthistorie. Bei Zutaten, deren Antrag noch läuft, gibt es schlicht noch kein EU-weites Prüfergebnis. Unsere offene Zulassungstabelle führt den Stand je Zutat mit amtlicher Fundstelle.
Dieser Abschnitt gibt den Stand unserer Recherche wieder und ist keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskunft zur Lebensmittel- und Kennzeichnungspflicht gibt die zuständige Überwachungsbehörde oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Lebensmittelrecht.
Stand: 31. August 2026 · Wir aktualisieren diese Seite, wenn sich die Zulassungs- oder die Studienlage ändert.
Häufige Fragen
Was ist ein neuartiges Lebensmittel (Novel Food)?
Ein Lebensmittel, das vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der EU für den menschlichen Verzehr verwendet wurde und in eine der Kategorien der Verordnung (EU) 2015/2283 fällt – etwa Lebensmittel aus Mikroorganismen, Pilzen oder Algen. Es braucht eine Zulassung, bevor es verkauft werden darf.
Wie lange dauert ein Novel-Food-Verfahren?
Es gibt keine feste Dauer. Das Beispiel Fermotein zeigt die Größenordnung: Antrag 2020, EFSA-Gutachten September 2025, Durchführungsverordnung Juli 2026 – rund sechs Jahre.
Wer prüft die Sicherheit?
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erstellt das wissenschaftliche Gutachten; die EU-Kommission entscheidet mit den Mitgliedstaaten über die Zulassung und die Auflagen.
Kann ein Verfahren auch scheitern?
Ja. 2025 kam die EFSA bei der Biomasse von Fusarium sp. flavolapis (Fy Protein) zu dem Ergebnis, die Sicherheit könne unter den beantragten Bedingungen nicht festgestellt werden – eine Zulassung gibt es dafür bislang nicht.
Quellen
Diese Seite stützt sich auf die folgenden Quellen. Alle Angaben wurden zum genannten Prüfdatum gegen den dort dokumentierten Stand geprüft.
- Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel (EUR-Lex, amtliche Fassung, geprüft am 31.08.2026)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32015R2283 - Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 – Unionsliste der zugelassenen neuartigen Lebensmittel (EUR-Lex, geprüft am 31.08.2026)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32017R2470 - Konsultationsergebnisse zum Novel-Food-Status (Art. 4), EU-Kommission (geprüft am 31.08.2026)
https://food.ec.europa.eu/food-safety/novel-food/consultation-process-novel-food-status_en - EFSA NDA Panel: Safety of the fungal biomass from Fusarium species strain flavolapis as a novel food. EFSA Journal 2025;23(9):e9536, doi:10.2903/j.efsa.2025.9536 (angenommen 25.06.2025, geprüft am 31.08.2026)
https://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/9536
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