Ist Mykoprotein in der EU zugelassen?

Die Antwort hängt an der Zutat: ein Ja, ein „war nie nötig“ und mehrere laufende Verfahren – der Stand mit amtlichen Fundstellen.

Kurz gesagt: Es kommt auf die Zutat an: Quorn-Mykoprotein (Fusarium venenatum A 3/5) ist kein Novel Food und seit Jahrzehnten legal auf dem Markt. Das Myzel von Rhizomucor pusillus (Fermotein) ist seit dem 26.07.2026 als erstes Myzel-Novel-Food der EU zugelassen. Alle übrigen Myzel-Zutaten sind nicht zugelassen – ihre Verfahren laufen, eines davon (Fy Protein) mit negativem EFSA-Gutachten.

Der Stand je Zutat

Das Diagramm zeigt, wie weit jede Zutat im Verfahren gekommen ist. Quorn läuft außerhalb des Rasters: Es ist kein neuartiges Lebensmittel und brauchte nie eine Zulassung.

Der Stand im EU-Novel-Food-VerfahrenAntragEFSA-GutachtenKommissionUnionslisteFermotein (R. pusillus)zugelassen seit 26.07.2026Quorn (F. venenatum A 3/5)vor Mai 1997 am Markt – kein Novel FoodF. venenatum NRRL 26228als neuartig eingestuft, kein Antrag bekanntFy Protein (F. flavolapis)EFSA 2025: Sicherheit nicht feststellbarPEKILO (P. variotii)Antrag 2024-30790Koralo (P. pulmonarius)Antrag 2025-33870MyForest (Austernpilz)Antrag 2023-15001MycoTechnology (Shiitake)Anträge 2019-1459, 2024-27430
Je Zeile eine Zutat, je Punkt eine Verfahrensstufe der Novel-Food-Verordnung (EU) 2015/2283. Die Stände stammen aus dem offenen Datensatz Zulassungen und tragen dort je Zeile die amtliche Fundstelle.

Die drei Antworten im Detail

Zugelassen: Myzel von Rhizomucor pusillus (Fermotein)

Seit dem 26. Juli 2026 in der Unionsliste – die erste Myzel-Zutat, die das komplette Novel-Food-Verfahren durchlaufen hat. Zugelassen für zehn Lebensmittelkategorien mit festen Höchstmengen; bis Juli 2031 darf nur der Antragsteller The Protein Brewery die Zutat vermarkten. Details auf der Fermotein-Seite.

Kein Novel Food: Quorn-Mykoprotein

Mykoprotein aus Fusarium venenatum A 3/5 wurde schon vor dem Stichtag 15. Mai 1997 in der EU gegessen (in Großbritannien seit 1985) und fällt deshalb nicht unter die Verordnung – amtlich festgestellt in einer Artikel-4-Konsultation, veröffentlicht am 06.08.2024. Wichtig: Diese Feststellung ist stammspezifisch. Ein anderer Stamm derselben Pilzart (NRRL 26228) wurde im Dezember 2024 ausdrücklich als neuartig eingestuft. Mehr dazu auf der Seite Warum Quorn kein Novel Food ist.

Nicht zugelassen: alle übrigen Myzel-Zutaten

PEKILO (Enifer), das Koralo-Myzel, MyForest und die MycoTechnology-Fermente haben Anträge im EU-Register; ein EFSA-Gutachten liegt für keine dieser Zutaten vor. Beim Fy Protein von Nature’s Fynd ist das Verfahren am weitesten – und zugleich am schwierigsten: Die EFSA konnte die Sicherheit 2025 unter den beantragten Bedingungen nicht feststellen; eine Nachbewertung mit reduzierten Mengen lief 2026, ihr Ergebnis war am Prüfdatum nicht frei zugänglich.

Häufiges Missverständnis

„Mykoprotein ist in der EU zugelassen“ ist als Pauschalsatz falsch – und „Mykoprotein ist ein unregulierter Wilder Westen“ genauso. Die richtige Antwort hängt an Organismus, Stamm und Verfahren. Genau deshalb führen wir den Stand je Zutat in einem offenen Datensatz mit amtlicher Fundstelle je Zeile.

Und Produkte wie Pulver aus reinem Myzel?

Die Art.-4-Feststellung zu Quorn-Mykoprotein bezieht sich auf denselben Stamm, dasselbe Produktionsverfahren und dieselben Verwendungen wie beim Quorn-Produkt. Ob ein anderes Produkt aus Fusarium venenatum – etwa ein reines Myzel-Pulver eines anderen Herstellers – davon gedeckt ist, hängt an genau diesen drei Punkten; öffentlich einsehbar ist das je Produkt meist nicht. Für die Klärung im Einzelfall ist die Lebensmittelüberwachung des jeweiligen Mitgliedstaats zuständig; die Verantwortung für die Statusprüfung liegt nach Art. 4 der Verordnung beim Lebensmittelunternehmer.

Dieser Abschnitt gibt den Stand unserer Recherche wieder und ist keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskunft zur Lebensmittel- und Kennzeichnungs­pflicht gibt die zuständige Überwachungsbehörde oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Lebensmittelrecht.

Stand: 31. August 2026 · Wir aktualisieren diese Seite, wenn sich die Zulassungs- oder die Studienlage ändert.

Häufige Fragen

Ist Quorn in der EU zugelassen?

Quorn braucht keine Novel-Food-Zulassung: Mykoprotein aus Fusarium venenatum A 3/5 wurde vor dem 15.05.1997 in der EU verzehrt und ist damit kein neuartiges Lebensmittel (Art.-4-Feststellung, veröffentlicht 06.08.2024). Es ist legal auf dem Markt.

Welche Myzel-Zutat ist als Novel Food zugelassen?

Bislang genau eine: das Myzel von Rhizomucor pusillus (Handelsname Fermotein), zugelassen mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1507, in Kraft seit 26.07.2026.

Warum gibt es Fy Protein (Nature's Fynd) nicht in der EU?

Die EFSA konnte die Sicherheit der Fy-Biomasse 2025 unter den beantragten Verwendungsbedingungen nicht feststellen – unter anderem wegen unzureichender Sicherheitsabstände. Ohne positives Gutachten gibt es keine Zulassung; eine Nachbewertung mit reduzierten Mengen lief 2026.

Heißt „nicht zugelassen“, dass eine Zutat unsicher ist?

Nein. Es heißt zunächst nur, dass keine EU-weite Sicherheitsbewertung abgeschlossen ist. Beim Fy Protein liegt allerdings ein Gutachten vor, das die Sicherheit ausdrücklich nicht feststellen konnte – das ist eine andere Aussage als ein noch laufendes Verfahren.

Quellen

Diese Seite stützt sich auf die folgenden Quellen. Alle Angaben wurden zum genannten Prüfdatum gegen den dort dokumentierten Stand geprüft.

  1. Durchführungsverordnung (EU) 2026/1507 der Kommission vom 3. Juli 2026 (EUR-Lex, amtliche Fassung, geprüft am 31.08.2026)
    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32026R1507
  2. Art.-4-Konsultationsdokument „Mycoprotein derived from the microorganism Fusarium venenatum A 3/5“, EU-Kommission, veröffentlicht 06.08.2024 (PDF, geprüft am 31.08.2026)
    https://food.ec.europa.eu/document/download/4604819e-c38a-4204-91b2-f79dcbc9195e_en?filename=novel-food_consult-status_mycoprotein-fusarium-venenatum.pdf
  3. Konsultationsergebnisse zum Novel-Food-Status (Art. 4), EU-Kommission (geprüft am 31.08.2026)
    https://food.ec.europa.eu/food-safety/novel-food/consultation-process-novel-food-status_en
  4. EFSA NDA Panel: Safety of the fungal biomass from Fusarium species strain flavolapis as a novel food. EFSA Journal 2025;23(9):e9536, doi:10.2903/j.efsa.2025.9536 (angenommen 25.06.2025, geprüft am 31.08.2026)
    https://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/9536
  5. EU-Register der Novel-Food-Anträge (Zusammenfassungen nach Art. 10 Abs. 1), EU-Kommission (geprüft am 31.08.2026)
    https://food.ec.europa.eu/food-safety/novel-food/authorisations/summary-applications-and-notifications_en

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